Sie haben eine Aufgabe, wir haben die Lösung

Leistungen

Sie suchen einen kompetenten und vertrauenswürdigen Partner für Ihre technischen Projekte?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir sind Ihr Partner für technische Belange und Aufgabenstellungen aller Art. Unser Spektrum von (Dienst-) Leistungen umfasst die Beratung, Planung, Begutachtung und Überwachung technischer Anlagen aller Art. Egal ob Sie ein Produkt, eine Anlage oder Maschine neu entwickeln, verändern, neu aufstellen oder überprüfen oder bzw. überwachen wollen, wir bieten die passende Unterstützung. Wir stehen mit unserem hohen Fachwissen, Kreativität und Zuverlässigkeit Ihnen zur Seite und beraten individuell und professionell. Wir nutzen die optimalen Technologien und Methoden zur effizienten Lösung der Aufgabenstellung im vorgesehenen Budget und Einhaltung des Zeitplans, um unseren Kunden die optimale Leistung zu bieten.

Tätigkeiten und Leistungen

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Gutachtertätigkeit

Gutachten werden zur Ermittlung und Beurteilung eines Sachverhalts in Hinblick auf ein vorgegebenes Ziel oder Sachverhalt erstellt. Es kann dabei bei Bedarf detailliert auf die unterschiedlichsten Fragestellungen, je nach Verwendungszweck des Gutachtens, eingegangen werden.

Im Unterschied zu anderen Sachverständigen ist eine Prüfung des ermittelten Sachverhaltes bei einem von einem Ziviltechniker beurkundeten Gutachten durch die Verwaltungsbehörden gem. §3(3) ZTG 2019 nicht erforderlich.

Zur Erfüllung der Nachweispflicht durch den Hersteller bzw. Inverkehrbringers eines Geräts bzw. Maschine können Gutachten mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen oder zur Klärung unterschiedlicher Sachverhalte erforderlich sein. In Bezug auf den Lebenszyklus von der Entwicklung bis zur Verschrottung eines Geräts oder einer Maschine werden beispielsweise folgende Gutachten erstellt:

  • In der Entwicklung:
    • Gutachterliche Feststellung, ob die Entwicklungsziele eingehalten wurden (Validierung und Verifikation)
  • Beim Inverkehrbringen:
    • CE-gekennzeichnete Maschinen und Anlagen: Begutachtung erforderlichen Dokumentation gem. den geltenden Vorschriften, Richtlinien und Normen
    • Nicht CE-gekennzeichneten Maschinen und Anlagen: Begutachtung hinsichtlich Konformität mit dem 4. Abschnitt der AM-VO; Beratung hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften
  • Bei Abnahme bzw. Aufstellung:
    • Abnahmeprüfung gem. §7 AM-VO
    • Prüfung nach Aufstellung gem. § 10 AM-VO
    • Sonderabnahmeprüfungen nach Vorgabe des Kunden
    • Feststellung der durch die Maschine bzw. Gerät verursachten Emissionen
  • Im Betrieb:
    • wiederkehrende Prüfung gem. §8 AM-VO
    • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen gem. §9 AM-VO
    • Wiederkehrende Überprüfung von genehmigten Betriebsanlagen gem. §82b GewO
  • Im Schadensfall: Beweissicherung, von Anlagen, Maschinen- und Bauteilschäden
  • Beim Ausscheiden:
    • Feststellung des Restwerts der Anlage (techn.- kommerzielle Bewertung)

Entwicklungsdienstleistungen

  • Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften, festlegen von Entwicklungszielen
  • Unterstützung in der Dokumentation zur Erfüllung der Anforderungen gem. den div. Normen und Richtlinien
  • Übernahme von Berechnungen, Nachweisführung

Arbeitsmittelüberprüfung gem. ASchG und AM-VO

  • Abnahmeprüfung gem. AM-VO § 7
  • Wiederkehrende Prüfungen gem. AM-VO § 8
  • Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen gem. AM-VO § 9
  • Prüfungen nach Aufstellung gem. AM-VO § 10

Sachverständigentätigkeit

Wir als in die Liste der allgemein beeidet und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingetragenen Sachverständigen und Mitglied des Verbands der allgemein beeidet und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen sind auch an die mit der Eintragung verbundenen Regeln und Vorgaben an Leistungen gebunden. Diese verpflichten unter anderen zur Verschwiegenheit, Objektivität und neutralen Begutachtung ohne persönliche Interessen.

Die Gutachten werden dabei zur Ermittlung und Beurteilung eines Sachverhalts in Hinblick auf ein vorgegebenes Ziel bzw. die gerichtlichen Fragestellungen erstellt.

Die Eintragung in die Liste der allgemein beeidet und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen besteht für folgende Fachgebiete:

  • 17.20 Eisenbahn, Seilbahn, Unfallanalyse
  • 57.30 Schlosserarbeiten
  • 60.25 Sonstige Maschinen, Anlagen
  • 60.27 Mechatronik
  • 60.75 Schienenfahrzeuge, Seilbahnen, Sessellifte, Schlepplifte Spezialisierung: Entgleisungsdetektion, Hinderniserkennung, autonome Schienenfahrzeuge, Sicherheitsaspekte (SIL) Überwachung, Wartung von Schienenfahrzeugen, Messtechnik, ESD
  • 60.96 Maschinenprüfungswesen (Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit, unfallrelevante Mängel)
  • 60.97 Technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen, Anlagen, Geräten, Instrumenten
     

Im Sinne § 292 der Zivilprozessordnung sind sie mit öffentlichem Glauben versehene Personen und im Rahmen ihrer Befugnis zur Errichtung öffentlicher Urkunden berechtigt. Diese öffentlichen Urkunden werden von den Verwaltungsbehörden in derselben Art und Weise angesehen wie von Behörden ausgefertigte und sind mit dem Siegel zu versehen.

 

Link zum Sachverständigen-Profil:

Safety-Engineering

Zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bzw. fachspezifischen Normen zur prozesskonformen Abwicklung von (Entwicklungs-) Projekten werden schon in frühen Entwicklungsstadien Experten zur Erfüllung der Normen bzw. Belegung der Rollen benötigt.

Je nach Rolle im Projektteam müssen diese unabhängig von der Projektleitung oder der Projektorganisation sein. Weiters bestehen (vor allem in der Safety-Entwicklung) hohe Anforderungen an die Kompetenz der Personen.

Als Ziviltechniker bieten sich hier vor allem die Rollen der Projektleitung, Begutachter bzw. Validierer/Verifizierer an, wobei auch weitere Rollen und Leistungen übernommen werden können.

 

  • 15-jährige Erfahrung in der Entwicklung von Safety-Produkten
  • Functional Safety Professional
  • Unabhängige Begutachtung im Software-Prozess
  • Systemaudits
    • Übernahme von Lieferantenaudits, Lieferantenbewertung
  • Funktionale Sicherheit, Safety-Entwicklung
    • Gewährleistung Einhaltung der Vorgaben nach IEC 61508 bzw. den anwendungsspezifischen Normen
    • Prozessberatung, Prozessdefinition
    • Systems-Engineering und Begleitung durch alle Projektphasen vom Kick-off bis zum Projektabschluss

Bahntechnik

Unsere Leistungen beziehen sich auf Überprüfung der Einhaltung der Entwicklungsziele, Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte. Durchführung von Versuchen und Nachweisführung. Wir haben ein großes Erfahrungsspektrum bei internationalen Einsätzen.

Maschinenzertifizierung – CE

  • Beratung über Schritte und Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit der Unterlagen zur Ausstellung der Konformitätserklärung gem. den zutreffenden EU-Richtlinien
  • Untersuchungen zur CE-Kennzeichnung und Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
  • Risikoanalyse gemäß ÖNORM 12100, Performance Level weitere Untersuchungen nach MSV und Machbarkeitsanalysen
  • Erarbeitung von Änderungsvorschlägen zur Erreichung des notwendigen Sicherheitsstandards
  • Begutachtung bestehender Dokumentationen
  • Durchführung Risikobeurteilung
  • Erweiterung Dokumentation um fehlende Abschnitte

Behördenengineering

Durch unsere Leistung können wir unsere Kunden im Bezug auf Behörden optimal unterstützen.
  • Unabhängige Klärung von Sonderfällen bzw. Sondergenehmigungen direkt mit der Zulassungsbehörde.
  • Erstellung der nötigen Unterlagen, um eine schnelle Verfahrensabwicklung zu gewährleisten.
  • Erleichterung der Zulassung durch Vorab-Begutachtung

EDV-Systemberatung

In der modernen Geschäftswelt steigt ist durch den Einsatz von geeigneten EDV-gestützten Systemen eine deutliche Produktivitätssteigerung bei gleichzeitiger Reduzierung der Fehlerrate möglich. Ebenso steigt durch die zunehmende Vernetzung von Maschinen und Anlagen das Risiko für digitale und physische Angriffe auf die Infrastruktur bzw. die Systeme und Produkte eines Unternehmens.

Für den Ziviltechniker besteht hier von Berufswegen kein finanzielles Interesse in der Lösungsfindung, vielmehr ist das Ziel die optimale Konfiguration für den spezifischen Einsatzzweck zu finden.

Wir bieten hier Dienst- Leistungen von der Beratung, Erstellung einer Spezifikation bis hin zur Abnahme der umgesetzten Lösung.

  • Prozessautomatisierung (z.B. automatische Bestellabwicklung, elektronische Rechnungslegung)
  • Daten- und Netzwerksicherheit
  • Eindringschutz (digital und physikalisch)
  • Maschinen/Netzwerksicherheit
  • Datensicherung
  • Systemauswahl, Systemzusammenstellung
  • Systembetreuung

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