Sie haben eine Aufgabe, wir haben die Lösung
Leistungen
Sie suchen einen kompetenten und vertrauenswürdigen Partner für Ihre technischen Projekte?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir sind Ihr Partner für technische Belange und Aufgabenstellungen aller Art. Unser Spektrum von (Dienst-) Leistungen umfasst die Beratung, Planung, Begutachtung und Überwachung technischer Anlagen aller Art. Egal ob Sie ein Produkt, eine Anlage oder Maschine neu entwickeln, verändern, neu aufstellen oder überprüfen bzw. überwachen wollen – wir bieten die passende Unterstützung. Wir stehen Ihnen mit unserem hohen Fachwissen, Kreativität und Zuverlässigkeit Ihnen zur Seite und beraten individuell und professionell. Wir nutzen die optimalen Technologien und Methoden zur effizienten Lösung der Aufgabenstellung im vorgesehenen Budget und unter Einhaltung des Zeitplans, um unseren Kunden die optimale Leistung zu bieten.
Tätigkeiten und Leistungen
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Gutachten und Sachverständiger
Als allgemein gerichtlich beeideter Sachverständiger unterstützen wir Sie bestmöglich in allen technischen Belangen.
Gutachten werden zur Ermittlung und Beurteilung eines Sachverhalts in Hinblick auf ein vorgegebenes Ziel oder einen Sachverhalt erstellt. Es kann dabei bei Bedarf detailliert auf die unterschiedlichsten Fragestellungen, je nach Verwendungszweck des Gutachtens, eingegangen werden.
Im Unterschied zu anderen Sachverständigen ist eine Prüfung des ermittelten Sachverhaltes bei einem von einem Ziviltechniker beurkundeten Gutachten durch die Verwaltungsbehörden gem. §3(3) ZTG 2019 nicht erforderlich.
Zur Erfüllung der Nachweispflicht durch den Hersteller bzw. Inverkehrbringers eines Geräts bzw. einer Maschine können Gutachten mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen oder zur Klärung unterschiedlicher Sachverhalte erforderlich sein. In Bezug auf den Lebenszyklus von der Entwicklung bis zur Verschrottung eines Geräts oder einer Maschine werden beispielsweise folgende Gutachten erstellt:
- In der Entwicklung:
- Gutachterliche Feststellung, ob die Entwicklungsziele eingehalten wurden (Validierung und Verifikation)
- Beim Inverkehrbringen:
- CE-gekennzeichnete Maschinen und Anlagen: Begutachtung erforderlichen Dokumentation gem. den geltenden Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Nicht CE-gekennzeichneten Maschinen und Anlagen: Begutachtung hinsichtlich Konformität mit dem 4. Abschnitt der AM-VO; Beratung hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften
- Bei Abnahme bzw. Aufstellung:
- Abnahmeprüfung gem. §7 AM-VO
- Prüfung nach Aufstellung gem. § 10 AM-VO
- Sonderabnahmeprüfungen nach Vorgabe des Kunden
- Feststellung der durch die Maschine bzw. durch das Gerät verursachten Emissionen
- Im Betrieb:
- wiederkehrende Prüfung gem. §8 AM-VO
- Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen gem. §9 AM-VO
- Wiederkehrende Überprüfung von genehmigten Betriebsanlagen gem. §82b GewO
- Im Schadensfall: Beweissicherung von Anlagen, Maschinen- und Bauteilschäden
- Beim Ausscheiden:
- Feststellung des Restwerts der Anlage (techn.- kommerzielle Bewertung)
Fachgebiete gerichtliche Zertifizierung:
- 17.20 Eisenbahn, Seilbahn, Unfallanalyse
- 57.30 Schlosserarbeiten
- 60.25 Sonstige Maschinen, Anlagen
- 60.27 Mechatronik
- 60.75 Schienenfahrzeuge, Seilbahnen, Sessellifte, Schlepplifte; Spezialisierung: Entgleisungsdetektion, Hinderniserkennung, autonome Schienenfahrzeuge, Sicherheitsaspekte (SIL) Überwachung, Wartung von Schienenfahrzeugen, Messtechnik, ESD
- 60.96 Maschinenprüfungswesen (Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit, unfallrelevante Mängel)
- 60.97 Technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen, Anlagen, Geräten, Instrumenten
Entwicklungsdienstleistungen und Behördenkommunikation
Je nach Rolle im Projektteam müssen diese unabhängig von der Projektleitung oder der Projektorganisation sein. Weiters bestehen (vor allem in der Safety-Entwicklung) hohe Anforderungen an die Kompetenz der Personen.
Als Ziviltechniker bieten sich hier vor allem die Rollen der Projektleitung, Begutachter bzw. Validierer/Verifizierer an, wobei auch weitere Rollen und Leistungen übernommen werden können.
- Jahrzentelange Erfahrung in der Entwicklung von Safety-Produkten
- Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften, Festlegen von Entwicklungszielen
- Unterstützung in der Dokumentation zur Erfüllung der Anforderungen gemäß den diversen Normen und Richtlinien
- Übernahme von Berechnungen, Nachweisführung
- Zertifizierung Functional Safety Professional
- Unabhängige Begutachtung im Software-Prozess
- Systemaudits
- Übernahme von Lieferantenaudits, Lieferantenbewertung
- Funktionale Sicherheit, Safety-Entwicklung
- Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben nach IEC 61508 bzw. den anwendungsspezifischen Normen
- Prozessberatung, Prozessdefinition
- Systems-Engineering und Begleitung durch alle Projektphasen vom Kick-off bis zum Projektabschluss
Durch unsere Leistung können wir unsere Kunden im Bezug auf Genehmigungen und Behörden optimal unterstützen.
- Unabhängige Klärung von Sonderfällen bzw. Sondergenehmigungen direkt mit der Zulassungsbehörde.
- Erstellung der nötigen Unterlagen, um eine schnelle Verfahrensabwicklung zu gewährleisten.
- Erleichterung der Zulassung durch Vorab-Begutachtung
Arbeitsmittelüberprüfung
- Abnahmeprüfung gem. AMVO §7
- Wiederkehrende Prüfungen gem. AM-VO §8
- Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen gem. AM-VO §9
- Prüfungen nach Aufstellung gem. AM-VO §10
- Prüfungen nach AschG
- Prüfung von Flurfördergeräten (Lader, Hubstapler, etc.) nach AM-VO und ÖNORM M9801
- Überprüfung
- Fahrzeugkran
- Überprüfung
- Prüfung Krane und Hebezeuge
- Leitern
- Fahrzeugaufbauten
- Ladebordwand
-
Schiebetor
Abbildung eines geprüften Schiebetors
- Kompaktlader
-
Gußpfanne
Foto einer Gußpfanne
-
Hubstapler bzw. Gabelstapler
Prüfung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln / eines Hubstaplers bzw. Gabelstapler
-
Absackanlage
Absackanlage eines Milchbetriebs
-
Heukran
Prüfung von landwirtschaftlichen Anlagen (Heukran)
Überprüfung Gewerbeanlagen
Der § 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese im Abstand von 5 Jahren zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Eine Ausnahme besteht für Anlagen welche nach dem vereinfachten Verfahren (Auftragsverfahren nach §359b der GewO) die Betriebsanlagengenehmigung erhalten haben – diese müssen alle 6 Jahre geprüft werden.
Dabei muss der Geschäftsführer bzw. Betriebsinhaber eines Unternehmens die Prüfungen ohne Aufforderung durchführen oder in Auftrag geben und die regelmäßigen Fristen dafür einhalten. Dabei wird geprüft ob die Betriebsanlage noch dem genehmigten Zustand entspricht.
Wir sind als Ziviltechniker für die Durchführung der Prüfung berechtigt und bestrebt diese mit dem für Sie kleinstmöglichen Aufwand durchzuführen.
Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit.
Wir bieten unter anderem folgende Leistungen bei der Überprüfung von Gewerbeanlagen an:
- Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen nach §82b der Gewerbeordnung
- Bescheidsprüfungen
- Durchsicht und Ergänzung der Unterlagen laut der vorhandenen Behördenbescheide
- Behördenkontakt und -verhandlungen
Safety-Engineering
Zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bzw. fachspezifischen Normen zur prozesskonformen Abwicklung von (Entwicklungs-) Projekten werden schon in frühen Entwicklungsstadien Experten zur Erfüllung der Normen bzw. Belegung der Rollen benötigt.
Je nach Rolle im Projektteam müssen diese unabhängig von der Projektleitung oder der Projektorganisation sein. Weiters bestehen (vor allem in der Safety-Entwicklung) hohe Anforderungen an die Kompetenz der Personen.
Als Ziviltechniker bieten sich hier vor allem die Rollen der Projektleitung, Begutachter bzw. Validierer/Verifizierer an, wobei auch weitere Rollen und Leistungen übernommen werden können.
- 15-jährige Erfahrung in der Entwicklung von Safety-Produkten
- Functional Safety Professional
- Unabhängige Begutachtung im Software-Prozess
- Systemaudits
- Übernahme von Lieferantenaudits, Lieferantenbewertung
- Funktionale Sicherheit, Safety-Entwicklung
- Gewährleistung Einhaltung der Vorgaben nach IEC 61508 bzw. den anwendungsspezifischen Normen
- Prozessberatung, Prozessdefinition
- Systems-Engineering und Begleitung durch alle Projektphasen vom Kick-off bis zum Projektabschluss
Bahntechnik
Unsere Leistungen beziehen sich auf die Überprüfung der Einhaltung der Entwicklungsziele, die Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte und die Durchführung von Versuchen und entsprechende Nachweisführung.
Entsprechend der fachlichen Qualifikation und Gleichsetzung mit einer im Verzeichnis nach § 40 EisbG geführten Person, bieten wir unter anderem folgende Tätigkeiten an:
- Erklärungen in Zusammenhang mit der Erteilung einer Betriebsbewilligung gemäß § 34b EisbG
- Durchführung von regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen gemäß § 19a EisbG
- Leitung von Entwicklungsprojekten
- Erprobung und Entwicklung neuer Konzepte
- Nachweisführung
- Leitung von bestimmten Bauvorhaben, welche gemäß § 36 Eisenbahngesetz (EisbG) keiner eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung oder Bauartgenehmigung bedürfen
Maschinenzertifizierung – CE
Wir bieten alle erforderlichen Tätigkeiten für eine verständliche, vollständige, gesetzeskonforme und fristgerechte CE-Zertifizierung.
- Beratung über Schritte und Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit der Unterlagen zur Ausstellung der Konformitätserklärung gem. den zutreffenden EU-Richtlinien
- Prüfung von „alten“ Maschinen bezüglich ihrer Weiterverwendbarkeit
- Untersuchungen zur CE-Kennzeichnung und Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
- Risikoanalyse und Durchführung Risikobeurteilung gemäß ÖNORM 12100, Performance Level, weitere Untersuchungen nach MSV und Machbarkeitsanalysen
- Erarbeitung von Änderungsvorschlägen zur Erreichung des notwendigen Sicherheitsstandards
- Begutachtung bestehender Dokumentationen
- Erweiterung Dokumentation um fehlende Abschnitte
Elektrische Anlagenüberpüfung
Wir prüfen Ihre elektrische Anlage im Bezug auf die geltenden Vorschriften.
- E-Check nach ÖNORM ÖVE E 8001
- Abnahme von Photovoltaikanlagen
- Wiederkehrende Prüfung von Balkonkraftwerken und Photovoltaikanlagen
EDV-Systemberatung
In der modernen Geschäftswelt ist durch den Einsatz von geeigneten EDV-gestützten Systemen eine deutliche Produktivitätssteigerung bei gleichzeitiger Reduzierung der Fehlerrate möglich. Ebenso steigt durch die zunehmende Vernetzung von Maschinen und Anlagen das Risiko für digitale und physische Angriffe auf die Infrastruktur bzw. die Systeme und Produkte eines Unternehmens.
Für den Ziviltechniker besteht hier von Berufswegen kein finanzielles Interesse in der Lösungsfindung. Vielmehr ist das Ziel die optimale Konfiguration für den spezifischen Einsatzzweck zu finden.
Wir bieten hier Dienstleistungen von der Beratung, Erstellung einer Spezifikation bis hin zur Abnahme der umgesetzten Lösung.
- Prozessautomatisierung (z.B. automatische Bestellabwicklung, elektronische Rechnungslegung)
- Daten- und Netzwerksicherheit
- Eindringschutz (digital und physisch)
- Maschinen- / Netzwerksicherheit
- Datensicherung
- Systemauswahl, Systemzusammenstellung
- Systembetreuung
- Windows und Linux Server Betreuung
- Verwaltung und Wartung Active Directory (AD), Microsoft Azure, Identity- und Access Management, Passwortmanagement
- Lifecycle Management (Hardware, Software, Produkt)
- IT-Infrastruktur: Planung, Aufsicht, Umsetzung
- Technische Projektentwicklung