Warum Ziviltechniker?

Wofür einen Ziviltechniker beauftragen

Warum brauchen Sie einen Ziviltechniker?

Der Ziviltechniker ist ein selbständig tätiger Spezialist auf dem Gebiet des entsprechend absolvierten Studiums. Er ist Mitglied der Ziviltechnikerkammer und befolgt deren wesentlich strengere Regeln und Pflichten als ähnliche Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ingenieurbüros (Technische Büros).

Die verantwortungsvollen, kreativen und geistigen Leistungen des Ziviltechnikers beruhen auf einer qualifizierten akademischen Ausbildung und einer anspruchsvollen Berufsprüfung. Der Ziviltechniker unterliegt in seinen Entscheidungen keinen Zwängen, die sich aus Ausführungsinteressen ergeben.

Stärken

des Ziviltechnikers

Verschwiegenheit

Verschwiegenheit und Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich.

hohe Fachkenntnis

Unsere Expertise garantiert die bestmögliche Lösung.

Unabhängigkeit

Wir sind gesetzlich zur Objektivität und Unabhängigkeit verpflichtet.

gesetzlich geregelte Parteienvertretung

In Kraft des Gesetzes sachverständig.

Flexibilität

Flexible Lösungsfindung je nach Aufgabenstellung.

öffentliche Urkundsperson („technischer Notar“)

Unsere Ausfertigungen gelten als öffentliche Urkunden.

Regelmäßige Weiterbildung

Wir sind zur ständigen Weiterbildung verpflichtet.

Arbeiten am Stand der Technik

Die Einhaltung der aktuellen technischen Regelwerke ist selbstverständlich

Ziviltechniker arbeiten als Planungs- und Beratungsprofis in den vielfältigsten Tätigkeitsfeldern. Sie sind staatlich befugt und beeidet nach dem Ziviltechnikergesetz 2019 und in Kraft Gesetzes sachverständig. Weiters sind sie gesetzlich verpflichtet unabhängig und objektiv zu sein. Sie sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen und führen als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich.

Gemäß §3(1) ZTF  2019 sind Ziviltechniker im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnis berechtigt, folgende Leistungen zu erbringen:

  • Planen
  • Prüfen
  • Beraten
  • Koordinierende, überwachende, mediative und treu-händerische Tätigkeiten.

Die vom Ziviltechniker im Rahmen seiner Befugnis ausgestellten und mit ZT-Siegel versehenen schriftlichen oder planlichen Ausfertigungen werden zu öffentlichen Urkunden. Sie werden von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären.

Im Unterschied zu anderen Sachverständigen ist eine Prüfung des ermittelten Sachverhaltes bei einem von einem Ziviltechniker beurkundeten Gutachten durch die Verwaltungsbehörden gem. §3(3) ZTG 2019 nicht erforderlich. Die Behörde wird dadurch ihrer Pflicht, den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, enthoben. Schon aus diesem Grund unterliegen die Ziviltechniker gemäß ZTG einer besonderen Sorgfaltspflicht.